Praxis Jean-Paul Beffort
Hauptstr. 16
27336 Häuslingen
Spirituell Care
Spirituelle Betreuung zum Lebensende - Würdevolle Begleitung in Pflegeeinrichtungen.
Ausbildung für Hospizler, Betreuungskräfte und Sozialdienste.
Im SGB V § 132g Abs. 3 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf eine individuelle Beratung zu den Hilfen und Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung und auf eine psychosoziale und seelsorgerische Betreuung (Sterbebegleitung). Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollten ihren Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten können, damit die pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Unterstützung in ihrer letzten Lebensphase durch ein multiprofessionelles Team ermöglicht wird.
Quelle:
https://www.gkvspitzenverband.de/suche/suche?default=true&query=versorgungsplan+zum+lebensende
Es geht nicht nur darum, dass der Körper seine Lebensfähigkeit verliert, sondern der Mensch muss Abschied nehmen, von allem, was ihn zu Lebenszeit ausgemacht hat und von seinen Angehörigen. Ein totaler Abschied, der uns in den spirituellen Schmerz ( Total Pain) führen kann.
Spiritueller Schmerz ist ein Begriff, um eine tiefe seelische Not zu beschreiben, „ die dunkle Nacht der Seele“. Diese „Nacht“ erleben wir durch einen Verlust des Sinns, der Hoffnung oder dem Zugang zu dem Göttlichen, dem Spirituellen und dem Transzendenten.
Auslöser für die spirituelle Not sind z.B. Trauer, Krankheit, keine Zuhörer haben, allein gelassen werden, Leid, Schuld, Scham oder Zweifel und die Symptome sind Angst, Depression, Wut, Verwirrtheit, Einsamkeit oder Isolation.
Wir dürfen Menschen nicht in dieser spirituellen Not allein lassen. Es erfordert eine sensible und ganzheitliche spirituelle Betreuung, die die individuellen Bedürfnisse, Werte und religiöse Überzeugungen des Betroffenen berücksichtigen, im Krankenhaus, im Hospiz, im Pflegeheim oder in der ambulanten Pflege. Aber auch für die nahe Angehörigen, die mit diesem totalen Abschied konfrontiert werden.
Den Tod als einen natürlichen und heiligen ( heilenden ) Prozess zu akzeptieren und sich darauf vorzubereiten, stärkt die Lebensqualität und die Würde der Menschen und ihrer Angehörigen. Spirituell bedeutet hier nicht nur religiös, sondern auch existenziell, also alles, was mit dem Sinn und dem Ziel des Lebens zu tun hat. Spirituell bedeutet auch den Menschen als, ein sich Selbst- Bewusstes, Empfindungsfähiges, Selbst-Reflektiertes, Wesen ( Seele ) anzuerkennen.
Damit Menschen in ihrer letzten Lebenszeit so selbst bestimmt wie möglich verbringen können, müssen wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich mit dem letzten großen Lebensprozess auseinanderzusetzen. Damit sie in Frieden und Würde Abschied nehmen können. Während lange Zeit stand die häusliche Verpflegung und Begleitung, sowie die ambulante Hospizarbeit im Mittelpunkt, aber was ist mit den stationären Pflegeeinrichtungen und den Krankenhäusern, die kaum in der Lage sind, eine würdevolle Begleitung in der letzten Lebenszeit anzubieten. Personalmangel, zu wenig Zeit in der Pflege, nicht zu wissen, wie wir mit sterbenden Menschen umgehen können oder was sie benötigen, wirken sich nicht nur auf die Bewohner aus (Depressionen, Ängste, Einsamkeit) sondern ebenfalls an die Mitarbeiter, die viele Sterbe Situationen erleben und emotional verkraften müssen.
Obwohl im Hospiz- und Palliativgesetz die Zusammenarbeit stationärer Pflegeeinrichtungen mit Hospiz und Palliativdiensten gefordert wird, damit für alle sterbenden Bewohnerinnen nicht nur eine medizinische pflegerische Begleitung vorhanden ist, sondern ebenso eine psychosoziale und spirituelle Begleitung am Lebensende.
Eine Hospizkultur im Pflegeheim zu etablieren, wäre für das emotionale Wohlergehen des Pflegepersonals und für die Betreuungskräften notwendig. Dann können einige Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für die Bewohner geschaffen werden, die Ihnen erlauben sich mit Themen zum Lebensende auseinanderzusetzen und sie dahingehend begleiten, damit ein würdevolles Sterben gewährleistet ist.
Dies setzt voraus:
Mit allen Bewohnern und deren Angehörigen sollte ein Begleitungsangebot vom Tag ihres Einzugs an in Form eines“ Versorgungsplan zum Lebensende“ erstellt werden, nach dem Modell DIV-BVP (deutschsprachiger interprofessioneller Vereinigung Behandlung im Voraus planen) oder nach ähnlichen Advance Care Modelle. Bislang stand die Sterbebegleitung in der Finalphase im Vordergrund mit dem Ziel, den Bewohner in dem letzten Lebensabschnitt so viel Lebensqualität zu geben, wie möglich und den Übergang zu begleiten. Eine Begleitung beim Einzug mit Vorsorgeplanung würde die Integration in das Pflegeheim erleichtern und der Verlust des früheren Lebensmittelpunkts und die damit verbundene Identitätskrise und gegebene Konflikte lösen. Sterbebegleitung beginnt nicht nur in der finalen Phase, sondern beim “ Einzug“, wodurch der Einzug ins Pflegeheim erleichtert wird. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Begleiter und Bewohner kann entstehen und verbale Kommunikation mit den Betroffenen wäre möglich (was in der finalen Phase meistens nicht mehr der Fall ist).
Benötigt wird in der Sterbebegleitung ein geschultes Personal, das auch in der Lage ist, diese emotionale Herausforderung anzunehmen und die Angehörigen, im Interesse des Sterbenden, mit einzubeziehen. Eine Qualifizierung des Pflegepersonals und den Betreuungskräften (Alltags BegleiterInnen) ist das Kernelement der Entwicklung von Strukturen der Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen. Das bedeutet Inhouse- Fortbildungen für alle Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtungen. Sowie ein Angebot an Supervision und Teambesprechungen, für die Begleiter und Pfleger in Krisensituationen. Werden zu viele Fragen bei den MitarbeiterInnen aufgeworfen, die, wenn sie ohne Antwort bleiben, eine persönliche/emotionale Belastung sind, macht dies hilflos und kann eine verantwortlichen Ausführung ihrer Arbeit verhindern.
Dazu zählen ebenfalls Angebote zur Trauerbegleitung, wie Trauergruppe und Einzelgesprächen, für die Bewohner und Angehörige. Die Implementierung einer Abschieds- und Trauerkultur.
Die Ausbildung richtet sich an Mitarbeitende der Pflegeeinrichtungen, Betreuungskräfte und Pflegekräfte und alle Interessierten. Ziel der Ausbildung ist es, Hintergrund Wissen sowie Handlungskompetenzen für den persönlichen Umgang mit dem Thema Tod und Sterben zu vermitteln.
Die Fortbildung “ Spirituell Care.“ umfasst 5 Module - insgesamt 17 Tage à 8 UE - insgesamt 136 UE.
Modul 1. Sterben in Würde 2 Tage - 16 UE
· Spirituelle und religiöse Ansichten des Todes in den verschiedenen Kulturen.
· Bewusstsein und die Psyche des Menschen.
· Einführung in den Sterbeprozess - Präterminale - Terminale - Finale Phase
· Vorbereitung auf das Sterben – Die selbstbestimmte/ begleitende Vorsorge für den Sterbenden. Patientenverfügung, letzter Wille.
· Hospiz, Palliativ und Spirituell Care in Pflegeeinrichtungen.
Modul 2. Lebensrückblick 4 Tage - 32 UE
· Lebensrückblick zum Lebensende - „Welche Spuren hinterlasse ich“.
· Mit der Vergangenheit abschließen und Abschied nehmen.
· Selbstreflexion und Selbstwahrnehmung im eigenen Lebensprozess.
· Symbole für den Lebensrückblick, Lebenscollage und Lebenstagebuch.
· Familiengeheimnisse und ihre Auswirkung - Transgenerationales.
· Wandlungen im eigenen Leben – Akzeptanz von dem, was ist.
· Konflikte bewältigen - Versöhnung und Vergebung.
Modul 3. Präterminal - Terminal - Final 4 Tage - 32 UE
· Aufflammen der letzten Lebensreserven beim Sterbenden.
· Phasen des Sterbeprozesses, Präterminalphase, Terminalphase, Finalphase.
· Das auflösen der vier Elemente – Erde, Wasser, Feuer, Luft.
· Der Sterbeprozess im wissenschaftlichen/ medizinischen Zusammenhang.
· In Erscheinung tretende Phänomene um das Sterben herum.
· Sprache und Ausdrucksformen bei Sterbenden - Nonverbale Kommunikation.
· Umgang mit den Angehörigen - Abschied nehmen.
· Bedeutung von Sterbe- und Trauerritualen.
Modul 4. Trauerbegegnung - Trauerbegleitung 4 Tage - 32 UE
· Biografische Trauerarbeit.
· Sich sorgen und Fürsorge, Trost und trösten.
· Nicht erschwerte, erschwerte, komplizierte Trauer und anhaltende Trauerstörung.
· Trauer durch einen Suizid, der Verlust eines Kindes oder durch Unfall.
· Klientenzentrierte Gesprächsführung (n. Carl Rogers).
· Ressourcen in der Trauer - Gruppensettings von Trauergruppen.
· Jenseitsvorstellungen und Kontakt mit Verstorbenen.
· Die Helfer-Persönlichkeit - Selbstschutz und Achtsamkeit.
· Kraftquellen und Ressourcen – aus sich selbst herausschöpfen.
Modul 5. Spirituell Care 2 Tage - 16 UE
· Verschiedene spirituelle Vorstellungen vom Jenseits, vom Leben nach dem Tod, vom Kontakt mit den Verstorbenen und Nahtoderfahrungen.
· Spirituelle Sterbebegleitung in den Religionen und kulturelle Traditionen.
· Trauer bei Menschen die dem Sterben nahe sind, spiritueller Schmerz.
· Vom Mitleid und Mitgefühl – Selbsterforschung und Entwicklung von authentischem Mitgefühl.
Abschluss - Hausarbeit, Abschiedsritual 1 Tag
Alle Termine finden sie HIER
Die Fortbildung ermöglicht und vermittelt:
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